Herzlich willkommen beim Tauchplatz Boschmolenplas!
Damit gewährleistet ist, dass jeder sich am Tauchplatz möglichst angenehm erholen kann, gelten folgende Vorschriften:
- TAUCHEN, FREE-DIVING und Aufenthalt im GEWÄSSER BOSCHMOLENPLAS AUF EIGENES RISIKO!
- Zum Tauchen sollen Sie mindestens zwei Stunden vor Beginn der Sperrzeit anwesend sein.
- Zum Tauchen müssen Sie im Besitz eines gültigen Tauch-/Free-Divingbrevets sein, oder Sie sollen unter der Leitung eines verantwortlichen Tauchlehrers tauchen.
- Zur angegebenen Sperrstunde muss jeder den Tauchplatz verlassen haben.
- Achtung! Höchstgeschwindigkeit auf der Zufahrtsstraße: 30 km/Stunde!
- Höchstgeschwindigkeit am Tauchplatz: 5 km/Stunde!
- Auf dem Gelände des Tauchplatzes gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften.
- Maximal zulässige Fahrzeuglänge 5 Meter. (Längere Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.)
- Wohnmobile / Wohnwagen sind nicht erlaubt.
- Die Rechte im Gewässer Boschmolenplas zu tauchen sind ausschließlich dem Tauchplatz Boschmolenplas eingeräumt worden.
- Zugang zum Gewässer ist nur während der Öffnungszeiten und nur über den Eingang des Tauchplatzes Boschmolenplas erlaubt.
- Es ist nicht gestattet das Gewässer Boschmolenplas an einer anderen Stelle als am Tauchplatz zu betreten (Art. 461 des niederländischen Strafgesetzbuches).
- Parken ist nur auf den Stellplätzen erlaubt, mit den Fronten der Fahrzeuge zueinander.
- Benutzung der Toiletten ist obligatorisch.
- Am Tauchplatz ist jedes offene Feuer verboten.
- Das Wegwerfen von Zigaretten auf den Boden oder ins Wasser ist verboten. Außerhalb der Terrassen sind Raucher verpflichtet einen eigenen Aschenbecher zu verwenden!
- Ohne schriftliche Genehmigung des Tauchplatzes Boschmolenplas ist es nicht gestattet Aktivitäten oder Festlichkeiten zu veranstalten.
- Es ist nicht gestattet auf den Terrassen oder in der (Nähe der) Gaststätte eigene Getränke zu trinken und/oder eigene Esswaren zu verzehren.
- Abfälle von Produkten, die Sie selbst mitgenommen haben, bitte zu Hause entsorgen und nicht auf dem Gelände hinterlassen.
- Am ganzen Tauchplatz ist es verboten eigene alkoholische Getränke auszuschenken und/oder zu trinken.
- Durchgänge und Stellplätze müssen für die übrigen Taucher und die Rettungsdienste jederzeit leicht zugänglich sein.
- Es ist nicht gestattet eigene Terrassenmöbel aufzustellen oder (Party-) Zelte aufzubauen.
- Musik, in welcher Form auch immer, ist nicht erlaubt.
- Hunde und andere Haustiere sind auf dem gesamten Tauchplatz nicht gestattet.
- Der Tauchplatz Boschmolenplas haftet nicht für Diebstahl, Verlust und/oder Beschädigung von Tauchmaterial oder sonstigen Besitztümern von Besuchern.
- Es ist verboten Tauchflaschen unbeaufsichtigt zurückzulassen. Die Organisation behält sich das Recht vor sie zu entfernen, ohne dass sie für etwaige Schäden haftet.
- Flaschen ohne eindeutige Angabe der gültigen Prüfung, ohne vorhandenes Gewinde in der Flasche UND im Ventil, mit einem kleinen Kegelventil oder mit 3/4″ Gewinde werden aus Sicherheitsgründen nicht gefüllt.
- Beim Mieten von Tauchmaterial müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen, der als Bürgschaft zu übergeben ist.
Während Rettungsübungen ist es NICHT gestattet auf einer Pfeife zu blasen, zu schreien, um Hilfe zu rufen oder die Arme zu schlenkern, um Missverständnisse zu vermeiden. Während des Schleppens muss das Opfer mit beiden Armen das “OK”-Zeichen machen. Rettungsübungen sind zuvor anzumelden. - Solotauchen ist nicht gestattet (auch wenn Sie ein entsprechendes Brevet haben oder mit einem DPV tauchen, ist Solotauchen nicht gestattet).
- Die Nutzung eines DPV ist nur erlaubt, wenn Sie im Besitz eines gültigen DPV-Brevets einer anerkannten Stelle sind, und 1 DPV pro Person verwendet wird.
- Die Nutzung von Buddyleinen ist nicht erlaubt (zum Schutz des Unterwasserlebens).
- Schwimmen, Baden, Schnorcheln und Fischen sind nicht erlaubt.
- Es ist nicht erlaubt sich mit Booten, Luftmatratzen oder sonstigen Schwimmkörpern auf das Wasser zu begeben.
- Im Hinblick auf die Sicherheit ist es nicht gestattet (Führungs-) Leinen an anderen Gegenständen als den dazu angebrachten Tonnen mit Steigrohren zu befestigen.
- Am ganzen Tauchplatz ist es nicht gestattet Gegenstände zum Kauf anzubieten oder zu übertragen, oder damit zu handeln, Werbung oder Promotion zu machen.
Anweisungen des Personals sind sofort zu befolgen. - Die Person der Gruppe, die das höchste Brevet hat, ist jeweils für die Sicherheit und das Sozialverhalten der Gruppe verantwortlich.
- Wenn gegen eine oder mehrere der vorstehenden Vorschriften verstoßen wird, und/oder eine oder mehrere dieser Vorschriften nicht beachtet werden, kann der betreffenden Person der Zutritt sofort und dauernd verweigert werden, ohne dass das Eintrittsgeld zurückerstattet wird. Etwaige Kosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen, werden dem Verursacher gegenüber geltend gemacht.
- Jeder, der den Tauchplatz betritt, fügt sich den vorstehenden Vorschriften und den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tauchplatzes Boschmolenplas.
Wir danken Ihnen für die Mitwirkung und wünschen jedem Besucher einen angenehmen Aufenthalt an unserem Tauchplatz!
Geschäftsführung und Mitarbeiter des Tauchplatzes Boschmolenplas